Was kostet die Buchhaltung beim Steuerberater?

Der Unterschied von einer Buchhaltung zur anderen ist sehr groß, sodass sich eine pauschale Aussage über die Kosten für alle Buchhaltungen nicht machen lässt.

Es gibt Buchhaltungen

  • mit wenigen Belegen über jeweils hohe Betrage, die im Verhältnis zum Umsatz wenig Aufwand erfordern, entsprechend lassen sich die Kosten für die Erstellung der Buchhaltung gering halten

  • mit vielen Kleinbetragsrechnungen, die im Verhältnis zum Umsatz einen großen Zeitaufwand und damit Gebühren verursachen

  • mit zeitaufwändigen Buchungsbelegen wie Reisekostenabrechnungen, Auslandssachverhalten, etc., die wiederum verhältnismäßig hohe Kosten oder Gebühren verursachen.

Insgesamt müssen wir auch hier wie in so vielen Fällen festhalten, es muss nach dem Motto gehen:

„Leben und leben lassen”

Die folgende Aufstellung bringt deshalb nur dazu eine Aussage, wo die Kosten und Gebühren in vielen Fällen liegen. Um eine Lösung für Ihre Buchführung zu finden, laden wir Sie zu einem unverbindlichen Gespräch ein, telefonisch oder zu einem persönlichen Gespräch in unserem oder Ihrem Büro. Dieses Gespräch kostet jedenfalls keine Gebühren.

Nehmen Sie folgende Aufstellung als Anhaltspunkt. Die für den einzelnen Fall zutreffenden Gebühren können davon sowohl nach unten als auch nach oben abweichen:

Jahresumsatz

Monatsgebühr ca.

< 30.000

50,00 – € 70,00

35.000 – 50.000

70,00 – € 90,00

50.000 – 100.000

90,00 – € 120,00

100.000 – 200.000

120,00 – € 170,00

200.000 – 300.000

170,00 – € 220,00

300.000 – 400.000

220,00 – € 270,00

400.000 – 500.000

270,00 – € 320,00

 

Kosten im Zusammenhang mit der Gründung einer UG oder GmbH

Erstgespräch:
Das Erstgespräch berechnen wir nicht. Erfahrungsgemäß werden bei diesem ersten Kontakt sehr viele Fragen beantwortet. Unabhängig davon bleibt es ist für Sie unverbindlich. Im Anschluss daran können Sie immer noch völlig frei entscheiden, ob Sie uns mit Ihrer steuerlichen Beratung beauftragen wollen oder nicht. Tipp: Rufen Sie uns jetzt einfach an. Vielleicht können wir einige für Sie dringende Fragen gleich telefonisch beantworten.

Steuerlicher Fragebogen:
Die Erstellung des steuerlichen Fragebogens für das Finanzamt berechnen wir pauschal mit € 50,00.

Eröffnungsbilanzen:
In ca. 98% der Fälle ist die Erstellung der steuerlichen Eröffnungsbilanz im Pauschalpreis für die Erstellung des steuerlichen Fragebogens enthalten, die Erstellung einer handelsrechtlichen Eröffnungsbilanz ist in diesen Fällen regelmäßig nicht erforderlich.

Ausnahmen bei Sachgründungen für die Eröffnungsbilanz:
Wegen der sehr unterschiedlichen Konstellationen und des damit teilweise sehr umfangreichen Zeitaufwandes zur Erstellung der Eröffnungsbilanz können die Preise hierfür nicht im Voraus pauschalisiert werden.

Unser Einzugsbereich

Als Steuerberater sind wir im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Erfahrungsgemäß ist aus praktischen Gründen ohnehin in fast allen Fällen der Postweg/E-Mail/Fax zum Austausch der Belege ausreichend. Meist ist nur zu Beginn der Zusammenarbeit ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem sich bisher in allen Fällen eine Möglichkeit ergeben hat. Darüber hinaus stehen ja auch die Kommunikationswege über E-Mail und Telefon offen, die von uns auch umfangreich genutzt werden.

Viele unserer Auftraggeber kommen aus den Gemeinden Oststeinbek, Barsbüttel, Reinbek, Trittau, Bergedorf, Wentorf, Aumühle, Stapelfeld und  Billstedt. Dabei handelt es sich auch um Handwerker, Bauunternehmen, Trockenbauer, Maler und andere Gewerbebetreibende oder Freiberufler. Die Betriebe, die wir betreuen, werden unter verschiedenen Rechtsformen betrieben wie GmbH,  UG, Einzelunternehmung, GmbH & Co. KG oder GbR.