Unser Leistungsangebot

Vertrauen kann man nicht fordern,

es muss wachsen.

Deshalb ist jede einzelne Leistung auf den Wunsch unserer Auftraggeber ausgerichtet. Wir wollen nur zufriedene Kunden. Sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie besondere Vorstellungen haben.

 Buchführung

 Lohnbuchführung

 Jahresabschlüsse

 Überschussrechg.

 Steuererklärungen

 Existenzgründung

 Betriebsprüfung

 

Finanzbuchführung: Wählen Sie, wie weit Sie entlastet sein möchten.

Zur Bearbeitung nutzen wir die Programme der DATEV e. G., dem Rechenzentrum der Steuerberater.

 

  • Komplett durch den Steuerberater: Sie geben uns monatlich oder vierteljährlich Ihre Belege, wir erstellen daraus ihre Buchführung incl. der erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Die Übergabe der Belege kann auch komplett elektronisch erfolgen (Ausgangsrechnungen aus Ihrem Programm, Lieferantenrechnungen per PDF oder Fax über das Rechenzentrum DATEV, Bank-Kontoauszüge direkt von der Bank, Kassenbericht elektronisch).

    Nach Ablauf des Jahres erstellen wir Ihre Bilanz oder Einnahmen-/Überschussrechnung und die erforderlichen Jahres-Steuererklärungen.

  • Der Steuerberater soll nur helfend zur Seite stehen: Sie erstellen Ihre Buchführung selbst. Dazu haben Sie ein Programm selbst beschafft oder wir stellen Ihnen eines von der DATEV zur Verfügung. Bei Fragen und zur Einweisung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Nach Ablauf des Jahres erstellen wir Ihre Bilanz oder Einnahmen-/Überschussrechnung und die erforderlichen Jahres-Steuererklärungen.

  • Sie möchten lieber eine Excel-Tabelle erstellen: Bei einem verhältnismäßig geringen Umfang an Belegen genügt die Auflistung und Sortierung Ihrer Belege anhand einer Excel-Tabelle vollständig. Die Durchführung sollten wir besprechen.

    Nach Ablauf des Jahres erstellen wir Ihre Bilanz oder Einnahmen-/Überschussrechnung und die erforderlichen Jahres-Steuererklärungen.

  • Sie möchten nur eine Belegsammlung: Bei einer entsprechenden Sortierung genügt bei kleinerem Umfang eine einfache Belegsammlung vollständig den gesetzlichen Anforderungen. Damit Sie keinen unnötigen Aufwand betreiben, sollten wir hierüber sprechen, bevor Sie damit anfangen.

    Nach Ablauf des Jahres erstellen wir Ihre Bilanz oder Einnahmen-/Überschussrechnung und die erforderlichen Jahres-Steuererklärungen.


Lohnbuchführung
 

  • Komplett durch den Steuerberater: Erstellt werden die monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen, An- und Abmeldungen bei den Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft, Beitragsnachweise, Lohnnachweise, Lohnsteueranmeldungen, Anträge auf Erstattung im Krankheitsfalle, alle erforderlichen sonstigen Bescheinigungen, Betriebsprüfung des Finanzamtes und der Deutschen Rentenversicherung bei uns im Hause.

  • Der Steuerberater soll nur helfend zur Seite stehen: Wählen Sie selbst, welche der vorstehend bezeichneten Leistungen Sie selbst übernehmen wollen. Sie können alles oder auch nur Teile davon selbst übernehmen, im Bedarfsfalle stehen wir beratend zur Verfügung.


Bilanzen/Jahresabschlüsse, Einnahme-/Überschussrechnungen

Wie erstellen für Sie

  •  Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für

    • Einzelunternehmen,
    • GbR
    • oHG
    • KG

  • Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang für
    • GmbH
    • GmbH & Co. KG

  • Einnahme-/Überschussrechnungen
    • Die Gewinnermittlung durch Einnahme-/Überschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen. Sie ist nach steuerlichen Vorschriften zugelassen für Unternehmen mit einem jährlichen Gewinn bis zu EUR .50.000.


Steuererklärungen

Wir erstellen alle gängigen Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen jeder Rechtsform. Dazu gehören insbesondere auch Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

Nachholung von Steuererklärungen: In sehr vielen Fällen lassen sich Steuererklärungen noch über viele Jahre im Nachhinein mit Erfolg abgeben. Sei es, um bisher noch nicht erhaltene Steuererstattungen zu erreichen oder sei es, um einem drohenden Steuerstrafverfahren entgegen zu wirken.


Existenzgründung

  • Anmeldung des Betriebes beim Finanzamt
  • Fachkundliche Stellungnahme für die Arbeitsagentur
  • Erstellung oder Beratung zur Darstellung des
    • Finanzbedarfs
    • der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung


Betriebsprüfung

Mitwirkung bei Betriebsprüfungen des/der

  • Finanzamtes
  • Deutschen Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaft
  • Soko Bau