Finanzbuchführung:
Wählen Sie, wie weit Sie entlastet sein möchten.
Zur Bearbeitung nutzen wir die Programme der DATEV e. G., dem
Rechenzentrum der Steuerberater.
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Komplett durch den Steuerberater:
Sie geben uns monatlich oder vierteljährlich Ihre
Belege, wir erstellen daraus ihre Buchführung incl. der
erforderlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und
betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Die Übergabe der
Belege kann auch komplett elektronisch erfolgen
(Ausgangsrechnungen aus Ihrem Programm,
Lieferantenrechnungen per PDF oder Fax über das
Rechenzentrum DATEV, Bank-Kontoauszüge direkt von der Bank,
Kassenbericht elektronisch).
Nach Ablauf des Jahres erstellen wir Ihre Bilanz oder
Einnahmen-/Überschussrechnung und die erforderlichen
Jahres-Steuererklärungen.
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Der Steuerberater soll nur
helfend zur Seite stehen: Sie erstellen Ihre
Buchführung selbst. Dazu haben Sie ein Programm selbst
beschafft oder wir stellen Ihnen eines von der DATEV zur
Verfügung. Bei Fragen und zur Einweisung stehen wir Ihnen
gerne zur Verfügung.
Nach Ablauf des Jahres erstellen wir Ihre Bilanz oder
Einnahmen-/Überschussrechnung und die erforderlichen
Jahres-Steuererklärungen.
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Sie möchten lieber eine
Excel-Tabelle erstellen: Bei einem verhältnismäßig
geringen Umfang an Belegen genügt die Auflistung und
Sortierung Ihrer Belege anhand einer Excel-Tabelle
vollständig. Die Durchführung sollten wir besprechen.
Nach Ablauf des Jahres erstellen wir Ihre Bilanz oder
Einnahmen-/Überschussrechnung und die erforderlichen
Jahres-Steuererklärungen.
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Sie möchten nur eine
Belegsammlung: Bei einer entsprechenden Sortierung
genügt bei kleinerem Umfang eine einfache Belegsammlung
vollständig den gesetzlichen Anforderungen. Damit Sie keinen
unnötigen Aufwand betreiben, sollten wir hierüber sprechen,
bevor Sie damit anfangen.
Nach Ablauf des Jahres erstellen wir Ihre Bilanz oder
Einnahmen-/Überschussrechnung und die erforderlichen
Jahres-Steuererklärungen.
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- Komplett durch den
Steuerberater: Erstellt werden die monatlichen
Lohn- und Gehaltsabrechnungen, An- und Abmeldungen bei den
Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft,
Beitragsnachweise, Lohnnachweise, Lohnsteueranmeldungen,
Anträge auf Erstattung im Krankheitsfalle, alle
erforderlichen sonstigen Bescheinigungen, Betriebsprüfung
des Finanzamtes und der Deutschen Rentenversicherung bei uns
im Hause.
- Der Steuerberater soll nur
helfend zur Seite stehen: Wählen Sie selbst, welche
der vorstehend bezeichneten Leistungen Sie selbst übernehmen
wollen. Sie können alles oder auch nur Teile davon selbst
übernehmen, im Bedarfsfalle stehen wir beratend zur
Verfügung.
Wie erstellen für Sie
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung für
- Einzelunternehmen,
- GbR
- oHG
- KG
- Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und
Anhang für
- Einnahme-/Überschussrechnungen
- Die Gewinnermittlung durch
Einnahme-/Überschussrechnung ist eine vereinfachte Form
der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen. Sie ist
nach steuerlichen Vorschriften zugelassen für
Unternehmen mit einem jährlichen Gewinn bis zu EUR
.50.000.
Wir erstellen alle gängigen
Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen jeder
Rechtsform. Dazu gehören insbesondere auch
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Nachholung von
Steuererklärungen: In sehr vielen Fällen lassen
sich Steuererklärungen noch über viele Jahre im Nachhinein mit
Erfolg abgeben. Sei es, um bisher noch nicht erhaltene
Steuererstattungen zu erreichen oder sei es, um einem drohenden
Steuerstrafverfahren entgegen zu wirken.
- Anmeldung des Betriebes beim Finanzamt
- Fachkundliche Stellungnahme für die Arbeitsagentur
- Erstellung oder Beratung zur Darstellung des
- Finanzbedarfs
- der Plan-Gewinn- und Verlustrechnung
Mitwirkung bei Betriebsprüfungen des/der
- Finanzamtes
- Deutschen Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Soko Bau
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